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Landgericht München I: Mündliche Verhandlung Jahresabschlüsse Wirecard

Landgericht München I, Pressemitteilung 34 vom 16.12.2021 Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek hat heute die mündliche Verhandlung in dem Verfahren Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG gegen Wirecard AG durchgeführt (Az. 5 HK O 15710/20). Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018 sowie die darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen nichtig sind. Der Vorwurf der Klageseite ist hier im Wesentlichen, dass die Wirecard AG in den Jahren 2017 und 2018 einzelne Aktiva in der Bilanz – Treuhand-Guthaben der Wirecard AG, Intercompany-Forderungen und Buchwerte der Tochtergesellschaften - zu hoch ausgewiesen haben soll. Die Kammer wies darauf hin, dass die Nichtigkeit nach dem Aktiengesetz dann zu bejahen ist, wenn es zu einer (erheblichen) Überbewertung von Posten auf der Aktivseite der Bilanz gek