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Wirecard-Skandal: Kein „Dulde und Liquidiere“ – Geschädigte Anleger müssen aktiv werden und sich jetzt zur Wehr setzen

Pressemitteilung der DSW Niederländische Stiftung ermöglicht Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY Deutschland und EY Global – ohne Kostenrisiko. Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 28. März 2023 – Spätestens seit das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt hat ist klar: Im Fall Wirecard geschädigte Anleger müssen sich jetzt zur Wehr setzen, wollen sie die Chance erhalten, zu ihrem Recht zu kommen. „Viele Anleger, die von der Wirecard-Pleite betroffen sind, haben bisher gewartet, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist zunächst nachvollziehbar, in den nächsten Wochen sollten sich Anleger aber bewusst damit beschäftigen, ob und wie sie ihre Ansprüche sichern und durchsetzen möchten“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Kein „Dulde und Liquidiere“ Die DSW möchte betroffene Anleger dazu auffordern, nunmehr aktiv zu werden, da die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende droht und ausschließlich Anlege