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Wirecard AG: Jahresabschlüsse 2017 und 2018 rechtskräftig nichtig

Wirecard AG Aschheim Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG geben wir bekannt:   Wir nehmen Bezug auf die von der Wirecard AG am 9. Februar 2021 und am 1. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen zu der von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG, Dr. Michael Jaffé, erhobenen Klage gegen die Wirecard AG auf Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2018 sowie auf Feststellung der Nichtigkeit der von der Hauptversammlung der Wirecard AG am 21. Juni 2018 und am 18. Juni 2019 jeweils unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Gewinnverwendungsbeschlüsse. Das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen (Az. 5 HK O 15710/20) hat der Klage mit Urteil vom 5. Mai 2022 stattgegeben. Gegen dieses Urteil hat der Streithelfer Dr. Braun, der dem Rechtstreit auf Seiten der Wirecard AG beigetreten is