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LG Frankfurt am Main: Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 19. Januar 2022 Die für Amtshaftungen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat heute in vier Verfahren über Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhandelt und die Klagen abgewiesen. Die Kläger hatten sich vor dem sog. Wirecard-Skandal als Aktionäre an der Wirecard-AG beteiligt. Infolge der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2020 erlitten sie erhebliche Verluste. Die Kläger haben nun von der BaFin Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe von rund dreitausend Euro bis rund sechzigtausend Euro verlangt. Sie sind der Meinung, die beklagte BaFin habe die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Hinweisen auf Gesetzesverstöße der Wirecard AG sei die Behörde nicht ausreichend nachgegangen. Die Richter der Amtshaftungskammer des Landgerichts haben in der heutigen Verhandlung ausgeführt, dass Sch