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Wirecard AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Aschheim, den 25. Juni 2020: Der Vorstand der Wirecard AG hat heute entschieden, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Es wird geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.

Aktionärsvereinigung DSW fordert rückhaltlose Aufklärung im Fall Wirecard

In dem Skandal um den DAX-Konzern Wirecard fordert die Aktionärsvereinigung DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) eine rückhaltlose Aufklärung. "Das ist eine Katastrophe", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. "Bei Wirecard hat das System versagt", kritisierte Tüngler im Hinblick auf Vorstand und Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und behördliche Aufsicht durch die Bafin. Der Vorstand von Wirecard hatte heute (25. Juni 2020) einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit angekündigt, nur eine Woche nach der weiteren Verschiebung der Vorlage der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr 2019. "Dieser Fall muss komplett aufgeklärt werden, damit wir daraus lernen können", sagte Tüngler dazu. "Das darf nicht wieder so laufen wie bei Volkswagen, dass sich das jahrelang hinzieht und dann mit einer Geldbuße endet."