Finanztest rät Wirecard-Aktionären, Anprüche im Insolvenzverfahren anzumelden

Die von der Stiftung Warentest herausgegeben Verbraucherzeitschrift "Finanztest" rät Wirecard-Aktionären zu einer Anmelung zur Insolvenztabelle.

Finanztest schreibt in der aktuellen Ausgabe 10/2020 (S. 31):

"Anleger können bis zum 26. Oktober 2020 ihre Ansprüche anmelden. Aktionäre gehen als Eigentümer in einem Insolvenzverfahren normalerweise leer aus, doch in der Skandalgeschichte Wirecard sieht es anders aus. „Auch Aktionäre können Ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Peter Mattil, „wenn sie Schadenersatz aus Betrug oder der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften beweisen können“. Weil Anleger dafür den Schaden nicht nur beziffern, sondern auch begründen müssen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Eine Klage ist jedoch nicht notwendig. Um Schadenersatz zu fordern, müssen Anleger die Aktien nicht verkaufen. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen ist jedoch ratsam, das zu tun."

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