SdK: Wirecard-Urteil kommt am 13. November 2025
Aus SdK Newsletter 10/2025:
Während die Schadensersatzklagen gegen Ernst & Young, den ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, nur schleppend vorankommen, wird der BGH am 13. November 2025 über die im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Aktionäre urteilen. Der Insolvenzverwalter hatte diese nicht als nicht nachrangige Insolvenzansprüche anerkannt, da er davon ausgeht, dass Ansprüche von Aktionären nachrangig seien. Erst wenn alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt seien, dürften seiner Meinung nach die Aktionärsansprüche bedient werden. Dagegen klagte die Union Investment, der an dieser Stelle ein großes Lob ausgesprochen werden muss, denn nicht alle Kapitalanlagegesellschaften vertreten so vehement die Interessen ihrer Anleger. Vor dem Landgericht setzte sich der Insolvenzverwalter mit seiner Ansicht durch. Das Oberlandesgericht hingegen gab der Union Investment recht. In einer Verhandlung vor dem BGH am 16. Oktober 2025 war eine leichte Tendenz der Richter dahingehend zu erkennen, dass man dem Insolvenzverwalter recht geben würde, da Ansprüche von Gesellschaftern nachrangig seien, obwohl das Gesetz dies nur für den Fall vorsieht, dass ein Gesellschafter 10 % oder mehr am Unternehmen beteiligt ist. Man darf gespannt sein, wie das Urteil schlussendlich ausfallen wird, und vor allem wie es begründet wird.
Während die Schadensersatzklagen gegen Ernst & Young, den ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG, nur schleppend vorankommen, wird der BGH am 13. November 2025 über die im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Aktionäre urteilen. Der Insolvenzverwalter hatte diese nicht als nicht nachrangige Insolvenzansprüche anerkannt, da er davon ausgeht, dass Ansprüche von Aktionären nachrangig seien. Erst wenn alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt seien, dürften seiner Meinung nach die Aktionärsansprüche bedient werden. Dagegen klagte die Union Investment, der an dieser Stelle ein großes Lob ausgesprochen werden muss, denn nicht alle Kapitalanlagegesellschaften vertreten so vehement die Interessen ihrer Anleger. Vor dem Landgericht setzte sich der Insolvenzverwalter mit seiner Ansicht durch. Das Oberlandesgericht hingegen gab der Union Investment recht. In einer Verhandlung vor dem BGH am 16. Oktober 2025 war eine leichte Tendenz der Richter dahingehend zu erkennen, dass man dem Insolvenzverwalter recht geben würde, da Ansprüche von Gesellschaftern nachrangig seien, obwohl das Gesetz dies nur für den Fall vorsieht, dass ein Gesellschafter 10 % oder mehr am Unternehmen beteiligt ist. Man darf gespannt sein, wie das Urteil schlussendlich ausfallen wird, und vor allem wie es begründet wird.
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