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Wirecard AG: Jahresabschlüsse 2017 und 2018 rechtskräftig nichtig

Wirecard AG Aschheim Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1, 256 Abs. 7 Satz 1 AktG geben wir bekannt:   Wir nehmen Bezug auf die von der Wirecard AG am 9. Februar 2021 und am 1. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen zu der von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG, Dr. Michael Jaffé, erhobenen Klage gegen die Wirecard AG auf Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2018 sowie auf Feststellung der Nichtigkeit der von der Hauptversammlung der Wirecard AG am 21. Juni 2018 und am 18. Juni 2019 jeweils unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Gewinnverwendungsbeschlüsse. Das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen (Az. 5 HK O 15710/20) hat der Klage mit Urteil vom 5. Mai 2022 stattgegeben. Gegen dieses Urteil hat der Streithelfer Dr. Braun, der dem Rechtstreit auf Seiten der Wirecard AG beigetreten is

Wirecard-Skandal: Kein „Dulde und Liquidiere“ – Geschädigte Anleger müssen aktiv werden und sich jetzt zur Wehr setzen

Pressemitteilung der DSW Niederländische Stiftung ermöglicht Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY Deutschland und EY Global – ohne Kostenrisiko. Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 28. März 2023 – Spätestens seit das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt hat ist klar: Im Fall Wirecard geschädigte Anleger müssen sich jetzt zur Wehr setzen, wollen sie die Chance erhalten, zu ihrem Recht zu kommen. „Viele Anleger, die von der Wirecard-Pleite betroffen sind, haben bisher gewartet, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist zunächst nachvollziehbar, in den nächsten Wochen sollten sich Anleger aber bewusst damit beschäftigen, ob und wie sie ihre Ansprüche sichern und durchsetzen möchten“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Kein „Dulde und Liquidiere“ Die DSW möchte betroffene Anleger dazu auffordern, nunmehr aktiv zu werden, da die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende droht und ausschließlich Anlege

LG München I: Strafverfahren gegen Dr. Markus B. u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. ("Wirecard")

Pressemitteilung 47 vom 21.09.2022 Mit Beschluss vom 21.09.2022 hat die 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I die Anklage gegen Dr. Markus B. und 2 weitere Angeklagte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 14.03.2022 Bezug genommen. Der Vorsitzende der 4. Strafkammer wird in Kürze Termine zur Hauptverhandlung bestimmen. Die näheren Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

LG München I: Jahresabschlüsse der Wirecard AG für Jahre 2017 und 2018 nichtig

Pressemitteilung 13 vom 05.05.2022 Die auf aktienrechtliche Fragestellungen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek heute mit Endurteil (Az. 5 HK O 15710/20) die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt. Dabei musste die Kammer nicht abschließend entscheiden, ob die Saldenbestätigungen für Treuhandkonten bei einer asiatischen Bank tatsächlich gefälscht waren und die entsprechenden Third Party Acquiring-Geschäfte zumindest im Wesentlichen nicht stattgefunden haben, worauf sich der klagende Insolvenzverwalter berufen hatte. Nach diesem Vortrag müsste von einer Überbewertung von Aktiva ausgegangen werden, woraus sich aufgrund von § 256 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AktG die Nichtigkeit ergibt. Denn selbst wenn die vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden geltend gemachte Existenz dieser Gelder auf

LG München I: Wirecard – Arrest

Pressemitteilung 15 vom 09.06.2022 Die auf aktienrechtliche Fragestellungen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek hat heute mit Endurteil den sich gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun, richtenden Arrestbefehl vom 30.12.2021 über € 140 Mio. bestätigt (Az. 5HK O 17659/21). Der klagende Insolvenzverwalter konnte zur Überzeugung der Kammer glaubhaft machen, dass Herr Dr. Braun seine Pflichten als Vorstandsmitglied der Wirecard AG verletzt hat. Diese Pflichtverletzung sah die Kammer darin, dass über eine Tochtergesellschaft der Wirecard AG im März 2020 ein weiteres Darlehen über € 100 Mio. an eine in Singapur gegründete Gesellschaft ohne Stellung von Sicherheiten ausgezahlt worden war, obwohl aus einem früheren Darlehen Zahlungsrückstände aufgelaufen waren. Eine weitere zur Schadensersatzpflicht führende Pflichtverletzung von Herrn Dr. Braun sah die Kammer darin, dass unter

LG Frankfurt am Main: Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 19. Januar 2022 Die für Amtshaftungen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat heute in vier Verfahren über Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verhandelt und die Klagen abgewiesen. Die Kläger hatten sich vor dem sog. Wirecard-Skandal als Aktionäre an der Wirecard-AG beteiligt. Infolge der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2020 erlitten sie erhebliche Verluste. Die Kläger haben nun von der BaFin Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe von rund dreitausend Euro bis rund sechzigtausend Euro verlangt. Sie sind der Meinung, die beklagte BaFin habe die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Hinweisen auf Gesetzesverstöße der Wirecard AG sei die Behörde nicht ausreichend nachgegangen. Die Richter der Amtshaftungskammer des Landgerichts haben in der heutigen Verhandlung ausgeführt, dass Sch

Landgericht München I: Mündliche Verhandlung Jahresabschlüsse Wirecard

Landgericht München I, Pressemitteilung 34 vom 16.12.2021 Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter ihrem Vorsitzenden Dr. Helmut Krenek hat heute die mündliche Verhandlung in dem Verfahren Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wirecard AG gegen Wirecard AG durchgeführt (Az. 5 HK O 15710/20). Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018 sowie die darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen nichtig sind. Der Vorwurf der Klageseite ist hier im Wesentlichen, dass die Wirecard AG in den Jahren 2017 und 2018 einzelne Aktiva in der Bilanz – Treuhand-Guthaben der Wirecard AG, Intercompany-Forderungen und Buchwerte der Tochtergesellschaften - zu hoch ausgewiesen haben soll. Die Kammer wies darauf hin, dass die Nichtigkeit nach dem Aktiengesetz dann zu bejahen ist, wenn es zu einer (erheblichen) Überbewertung von Posten auf der Aktivseite der Bilanz gek

Einladung zur Pressekonferenz der SdK am 3.11.2020 / Staatshaftung im Fall Wirecard

Sehr geehrte Damen und Herren, die spektakuläre Insolvenz der Wirecard AG stand in den zurückliegenden Monaten im Fokus der Arbeit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Dabei haben wir vor allem sämtliche Möglichkeiten prüfen lassen, Schadensersatz von Denjenigen zu erlangen, die trotz zahlreicher Hinweise auf Ungereimtheiten mehr als ein Jahrzehnt lang nichts unternommen haben, obwohl sie dazu unserer Ansicht nach verpflichtet gewesen wären. Ein Schwerpunkt lag dabei neben der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Organe und den Abschlussprüfer der Gesellschaft auch auf der Frage, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die BaFin oder anderweitige Staatshaftungsansprüche bestehen könnten. Zur Klärung dieser Frage hatten wir im Sommer ein Gutachten bei Prof. Dr. Renner in Auftrag gegeben. Herr Prof. Dr. Renner ist Inhaber des Lehr­stuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschafts­recht an der Universität Mannheim. Die Ergebniss

Finanztest rät Wirecard-Aktionären, Anprüche im Insolvenzverfahren anzumelden

Die von der Stiftung Warentest herausgegeben Verbraucherzeitschrift "Finanztest" rät Wirecard-Aktionären zu einer Anmelung zur Insolvenztabelle. Finanztest schreibt in der aktuellen Ausgabe 10/2020 (S. 31): "Anleger können bis zum 26. Oktober 2020 ihre Ansprüche anmelden. Aktionäre gehen als Eigentümer in einem Insolvenzverfahren normalerweise leer aus, doch in der Skandalgeschichte Wirecard sieht es anders aus. „Auch Aktionäre können Ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Peter Mattil, „wenn sie Schadenersatz aus Betrug oder der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften beweisen können“. Weil Anleger dafür den Schaden nicht nur beziffern, sondern auch begründen müssen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Eine Klage ist jedoch nicht notwendig. Um Schadenersatz zu fordern, müssen Anleger die Aktien nicht verkaufen. Nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen ist jedoch ratsam, das zu tun."

SdK stellt Strafanzeige gegen Abschlussprüfer der Wirecard AG

Pressemitteilung der SdK vom 26. Juni 2020 Die SdK hat aufgrund der Vorgänge rund um die Wirecard AG Strafanzeige gegen zwei amtierende und einen ehemaligen Abschlussprüfer der Ernst & Young GmbH gestellt. Ferner hat die SdK große Zweifel an der Geeignetheit von Ernst & Young als Abschlussprüfer und wird daher zunächst für die von der SdK vertretenen Investoren auf zukünftigen Hauptversammlungen gegen eine Bestellung von Ernst & Young zum Abschlussprüfer und/oder Konzernabschlussprüfer stimmen. Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18.06.2020 hat die Wirecard AG bekannt gegeben, dass der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirecard darüber informiert hat, dass über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Es bestehen H

Aktionärsvereinigung DSW fordert rückhaltlose Aufklärung im Fall Wirecard

In dem Skandal um den DAX-Konzern Wirecard fordert die Aktionärsvereinigung DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) eine rückhaltlose Aufklärung. "Das ist eine Katastrophe", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. "Bei Wirecard hat das System versagt", kritisierte Tüngler im Hinblick auf Vorstand und Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und behördliche Aufsicht durch die Bafin. Der Vorstand von Wirecard hatte heute (25. Juni 2020) einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit angekündigt, nur eine Woche nach der weiteren Verschiebung der Vorlage der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr 2019. "Dieser Fall muss komplett aufgeklärt werden, damit wir daraus lernen können", sagte Tüngler dazu. "Das darf nicht wieder so laufen wie bei Volkswagen, dass sich das jahrelang hinzieht und dann mit einer Geldbuße endet."