LG München I: Strafverfahren gegen Dr. Markus B. u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. ("Wirecard")
Pressemitteilung 47 vom 21.09.2022
Mit Beschluss vom 21.09.2022 hat die 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I die Anklage gegen Dr. Markus B. und 2 weitere Angeklagte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 14.03.2022 Bezug genommen.
Der Vorsitzende der 4. Strafkammer wird in Kürze Termine zur Hauptverhandlung bestimmen. Die näheren Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit Beschluss vom 21.09.2022 hat die 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I die Anklage gegen Dr. Markus B. und 2 weitere Angeklagte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 14.03.2022 Bezug genommen.
Der Vorsitzende der 4. Strafkammer wird in Kürze Termine zur Hauptverhandlung bestimmen. Die näheren Einzelheiten hierzu werden in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
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